1. Ärztliches Gutachten

  2. Das ärztliche Gutachten ist Grundlage einer rechtlichen Entscheidung und wird von Auftraggeber

  3. veranlasst, wenn medizinischer Sachverstand zur Beurteilung eines Sachverhaltes erforderlich ist.

  4. Ein ärztliches Gutachten ist eine wissenschaftlich fundierte Schlussfolgerung, die eine Ärztin/ein

  5. Arzt über den Gesundheitszustand oder funktionelle Einschränkungen einer Person oder andere

  6. medizinische Umstände erstellt. Diese Schlussfolgerung ist das wesentliche Merkmal eines

  7. Gutachtens, wodurch es sich von einem Befundbericht unterscheidet. In der überwiegenden Zahl

  8. der Fälle stützt sich ein Gutachten auf die Erhebung der Anamnese, eine klinische Untersuchung,

  9. bereits vorhandene medizinische Unterlagen und Befunde sowie allfällig im Zuge der Begutachtung

  10. veranlasste objektivierende Untersuchungen, wie beispielsweise Röntgen- oder Laborbefunde.

  11. Diesen Prozess nennt man Ermittlung der medizinischen Tatsachen. In weiterer Folge werden alle

  12. diese Informationen auf der Basis medizinisch-wissenschaftlicher Erkenntnis und ärztlichen

  13. Erfahrungswissens bewertet und medizinische Schlussfolgerungen gezogen, dem Gutachten im

  14. engeren Sinn. In seltenen Fällen ist eine Untersuchung nicht notwendig oder möglich, dann erfolgt

  15. die Erstattung des Gutachtens anhand der Aktenlage.


  1. Arten von Gutachten

  2. Es gibt unterschiedliche Formen, wie ein Gutachten erstellt werden kann:

  3. -Formulargutachten: Bei dieser Form schreibt die/der Sachverständige die Ergebnisse der Anamnese, der klinischen Untersuchung und der objektivierenden Befunde in die vom Auftraggeber vorgegebene Rubriken und erstellt zusammenfassend seine wissenschaftliche Schlussfolgerung.

  4. -Freie Gutachten: Der/die Sachverständige bestimmt selbst Umfang und Inhalt der Ausführungen.

  5. -Ärztliche Atteste:Derartige Atteste können sich auf eng begrenzte Feststellungen beschränken, wie Vorliegen einer Krankheit, Krankschreibung, Sportverbot.

  6. -Gerichtliche-, Behördliche- und Privatgutachten: Insbesondere Gerichte, Behörden in öffentlich-rechtlichen Verfahren und neutrale Stellen (wie z. B. Schlichtungsstellen) erteilen Aufträge für Gutachten an Ärzte,. Diesen Gutachten stehen Gutachten gegenüber, die privat und oftmals mit der Intention eines bestimmten Begutachtungsergebnisses in Auftrag gegeben werden. Diese Gutachten werden als Privatgutachten oder – wenn die Gutachten im Kontext eines gerichtlichen Verfahrens beauftragt werden – Parteigutachten bezeichnet.


  1. Medizinische Sachverständige werden von Gerichten, Behörden, Sozialversicherungsträgern, Versicherungen, Rechtsanwälten oder Privatpersonen beauftragt, um zu Fragen des Gesundheitszustandes, Erkrankungen, Körperschädigung von Betroffenen Stellung zu nehmen. Gutachtenaufträge entstammen nahezu sämtlichen Rechtsbereichen, wie aus dem:

  2. Sozialrecht: Gesetzliche Kranken- und Unfallversicherungen, Pensionsversicherung

  3. Arbeitsrecht: Arbeitgeber

  4. Strafrecht: Staatsanwaltschaften und Strafgerichte

  5. Zivilrecht: Haftungsfragen, Schmerzensgeld

  6. Behindertenrecht: Schweregrad einer Behinderung

  7. Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV): Arbeits- und Wegeunfälle, Berufserkrankungen



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