Was sind Stoßwellen?
Stoßwellen kommen überall im Alltag vor. Es sind hochenergtische Schallwellen mit einer hohen Amplitude (z.B. Überschallknall). Da sie von außen auf den Körper einwirken, wird die Therapie auch kurz „ESWT“ genannt:
Extrakorporale Stoßwellentherapie

Man unterscheidet die Stoßwellen nach der Art ihrer Erzeugung und der Intensität. Unterschieden wird zwischen der focussierten hochenergetischen Stoßwellentherapie und der weniger intensiven radiären Stoßwellentherapie. In der focussierte Stoßwellentherapie wird eine hohe Energieflussdichte auf kleinem Raum erzeugt. Im Gegensatz dazu gibt die weniger intensive radiäre Stoßwellentherapie die Energie fächerförmig in das Gewebe ab, die Eindringtiefe ist nicht so groß wie bei der focussierten Stoßwellentherapie, Vorteile sind hier die Möglichkeit der Behandlung von Muskulatur.
Wie wirkt die Stoßwellentherapie?
Beeinflusst werden mit der Stoßwellentherapie Sehnen, Kapselanteile der Gelenke, die Knochenhaut und die nervale Versorgung. Ein „mechanischer Reiz“ (Druckimpuls) wird hierbei in den Zellen zu biochemischen Prozessen umgewandelt, die körpereigene Reparaturmechanismen in Gang setzen, die Durchblutung erhöhen und Heilprozesse verstärken.
Anwendungsgebiete:
- Schulterschmerzen, z.B. Kalkschultern und Tendinosen.
- Tennis- oder Golferellenbogen
- Trochantertendopathien (Entzündungen im Hüftbereich)
- Patellaspitzensyndrom („Jumper’s knee“)
- Tibiakantensyndrom
- Achillessehnenbeschwerden
- Fersensporn
- Sehnenansatzentzündungen
- Triggerpunktbehandlung, z.B. bei muskulären Verspannungen an der Wirbelsäule oder Schulter- Nackenbereich
Wie erfolgt die Behandlung?
Es ist für den Behandlungserfolg sehr wichtig, dass die Impulse genau auf den Schmerzpunkt treffen und somit auch die Schmerzen auslösen, die durch die sonst alltäglichen Bewegungsabläufe hervorgerufen werden. Üblicherweise sind meist 3 -5 Sitzungen ausreichend für einen Therapieerfolg.
Was kostet die Behandlung?
Die anfallenden Kosten für eine ESWT werden, wie in der Medizin üblich, nach dem Versicherungsstand des Patienten berechnet:
Gesetzliche Krankenversicherung: Bisher gibt es ( bis auf die Fersenspornbehandlung nach vorheriger 6 monatiger erfolgloser Therapie) keine Abrechnungsziffer im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherungen. Der für diese Frage zuständige Ausschuss hat beschlossen, die Stoßwellentherapie für orthopädische Anwendungen vollständig aus dem Leistungsbereich der gesetztlichen Krankenkassen herauszuhalten. Die Abrechnung erfolgt daher wie bei einem Privatpatienten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ).
Privat-Versicherung und Selbstzahler: Die Kosten für die ESWT werden nach der derzeitig gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet. Es ist darauf hinzuweisen, dass auch die Privatkassen nicht bei allen Erkrankungen die Kosten für die Stoßwellentherapie übernehmen. Als Mitglied einer PKV sollten sie sich vor Beginn der Therapie bei ihrer Kasse erkundigen.
Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände gegeben werden kann.
Es gibt bislang keine Studien mit „höchstem Evidenzgrad“, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweise der Stosswellenbehandlung bei den unten aufgeführten Krankheitsbildern nachweisen. Für einige Krankheitsbilder gibt es jedoch Veröffentlichungen, die eine Wirksamkeit der Stosswellentherapie nachwiesen (Orthopäde 2011.40:733-746).
Auch auf der Seite www.igel-monitor.de finden sich in Einzelstudien Hinweise auf die Wirksamkeit der Stosswellentherapie z.B. bei der Kalkschulter, jedoch erlaube es allein die mangelnde Vergleichbarkeit der Studien nicht, hier eine exakte Beurteilung abgeben zu können.